Mai 2026

Eigenmietwert: Bundesrat setzt Abschaffung per 1. Januar 2029 in Kraft

Eigenmietwert: Bundesrat setzt Abschaffung per 1. Januar 2029 in Kraft Bild

Der Bundesrat hat entschieden, die Reform der Wohneigentumsbesteuerung per 1. Januar 2029 umzusetzen. Damit entfällt künftig die Besteuerung des Eigenmietwertes auf selbstgenutztem Wohneigentum.

Was bedeutet das konkret?

Keine Besteuerung des Eigenmietwerts mehr auf Erst- und Zweitliegenschaften

Wegfall der Abzüge für Liegenschaftsunterhalt

Neuordnung des Schuldzinsenabzugs

Kantone können eine spezielle Liegenschaftssteuer für überwiegend selbstgenutzte Zweitliegenschaften einführen

Abzüge für Energie- und Umweltschutzmassnahmen entfallen bei der direkten Bundessteuer, bleiben kantonal aber möglich

Wichtig:

Auf kantonaler Ebene sind viele Details – insbesondere zu Abzügen und möglichen Ersatzsteuern – noch offen. Die konkrete steuerliche Wirkung hängt daher stark vom jeweiligen Kanton ab.

Wir beobachten die weiteren Entwicklungen genau und unterstützen Sie gerne bei einer individuellen steuerlichen Beurteilung.